FDP will Anti-Benachteiligungsgesetz für den Mittelstand
Berlin: (hib/VOM) Ein Anti-Benachteiligungsgesetz für den Mittelstand fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/4734). Darin müsse die Bundesregierung betriebliche Bündnisse für Arbeit zulassen, indem das Tarifvertragsgesetz geändert und die allgemeinverbindliche Erklärung für Tarifverträge abgeschafft wird. Kleine und mittlere Unternehmen brauchten mehr Selbstbestimmung durch Mitarbeiter und Unternehmer vor Ort, heißt es zur Begründung. Sie profitierten am meisten vom Wettbewerb zwischen zentralen Vorgaben durch einen Flächentarifvertrag und betrieblichen Lösungen. Ohne allgemeinverbindliche Tarifverträge würde sich zudem der Druck auf die Tarifvertragsparteien erhöhen, bei ihren Abschlüssen die Interessen des Mittelstands besser zu berücksichtigen. Darüber hinaus verlangt die FDP eine mittelstandsfreundliche Form des Kündigungsschutzgesetzes. Das Gesetz dürfe erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 50 Mitarbeitern und nach vier Jahren Beschäftigungsdauer gelten. Novelliert werden muss nach Meinung der Liberalen auch das Betriebsverfassungsgesetz. In kleinen Inhaberbetrieben werde das "unkomplizierte betriebliche Miteinander" durch die gesetzlich verschärfte Mitbestimmung gestört. Die vorgegebene Zahl der Betriebsratsmitglieder müsse reduziert werden. Ein Betriebsrat sollte laut FDP erst in Unternehmen mit 20 Beschäftigten gebildet werden und ein Wahlquorum von 50 Prozent erfordern. Betriebsräte sollten erst in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten freigestellt werden können. Den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit will die Fraktion abschaffen und Hemmnisse bei befristeten Arbeitsverhältnissen abbauen. Darüber hinaus plädiert sie dafür, die Ich-AG zu überprüfen. Hier hätten sich die befürchteten teuren Mitnahme- und Verdrängungseffekte eingestellt. Vor allem das Handwerk sowie Finanz- und Versicherungsberatungen hätten künstlich subventionierte Konkurrenz erhalten.
Weitere Forderungen der Liberalen betreffen den Bürokratieabbau, die Einführung eines Stufenplans in der Einkommensbesteuerung, die Streichung der Erbschaftsteuer beim Generationswechsel im Betrieb sowie der Rechtsgrundlage der Vermögensteuer. Die heutige Offenlegungsgrenze bei der Kreditvergabe von 250.000 Euro habe sich in der Praxis als Hemmnis für kleine und mittlere Unternehmen erwiesen. Die FDP verweist auf Österreich, wo die Offenlegungsgrenze bei 750.000 Euro liege. Darüber hinaus, so die Abgeordneten, müssten die sozialen Sicherungssysteme reformiert, die Bundesagentur für Arbeit aufgelöst und die Regierung auf fairere Wettbewerbsbedingungen für den Mittelstand verpflichtet werden.
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