hib-Meldung
037/2005
Datum: 08.02.2005
heute im Bundestag - 08.02.2005
Kommunen entscheiden selbst über Ausbau ihres Kinderbetreuungsangebots
15/4804) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4684) zur Umsetzung des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG). Weil das Wohngeld wegfalle und
die Länder Eingliederungsmaßnahmen einsparten, betrage
die Entlastung insgesamt 2,5 Milliarden Euro. Aufsteigend ab 2005
stünden den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich
für den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige
bereit; das TAG ermögliche ihnen bis 2010 einen Ausbau nach
lokalem Bedarf. Damit könnten die Kommunen eigenhändig
bestimmen, wie schnell und mit welcher Höhe der Mittel sie ihr
Betreuungsangebot in dieser Zeit ausbauen wollen. Zum 1. März
2005 sowie jeweils zum 1.Oktober jedes Jahres bis 2007, danach alle
zwei Jahre, will sich der Bund nach eigener Aussage mit einem noch
unbekannten Betrag an Kosten der Unterkunft und Heizung von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern beteiligen, die von den
Kommunen zu tragen sind. Der so genannte "Ausgleich Ost" beinhalte
zusätzlich 840 Millionen Euro für die neuen Länder,
um sie nicht unangemessen zu belasten. Diese Summe finanzieren die
übrigen Länder. Weiter heißt es in der Antwort, der
Bund könne nicht kontrollieren, wie die Einsparungen
tatsächlich verwendet werden. Auch könnten Eltern einen
neu zu schaffenden Betreuungsplatz nicht gerichtlich einklagen,
aber bei der zuständigen Landesbehörde Beschwerde
einlegen, sollte ihnen trotz ausreichender Kriterien kein
Betreuungsplatz zugewiesen werden. Grundsätzlich bestehe
lediglich eine objektiv-rechtliche Verpflichtung, bedarfsgerechte
Betreuung anzubieten. Diese, so betont die Regierung allerdings,
müsse während der Ausbauphase zwischen 2005 und 2010 noch
nicht vorgehalten werden. Deshalb könnten Eltern bei der
Vergabe vorhandener Plätze durch den öffentlichen
Träger bewirken, dass ihr Kind berücksichtigt wird,
sofern die an das TAG gebundenen Mindestkriterien erfüllt
sind.
Berlin: (hib/ELR) Mit den Entlastungen der Kommunen im Rahmen des
Hartz-IV-Gesetzes hat sich der Bund zu einer Finanzierungsgrundlage
für den landesweiten Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
verpflichtet, über die Verwendung der Mittel entscheiden
jedoch die Kommunen selbst. Dies sind die wesentlichen Inhalte der
Regierungsantwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_037/02