hib-Meldung
038/2005
Datum: 10.02.2005
heute im Bundestag - 10.02.2005
"Regelmäßiger Schiffsverkehr zu norddeutschen Inseln bleibt gewährleistet"
15/4808) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4683) weist sie allerdings darauf hin, dass
Baggerarbeiten zur Freihaltung der Fahrrinne nur dann vorgenommen
werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar sei. Dies gelte nicht
für das Amrumer Fahrwasser vor den Häfen von Wyk auf
Föhr und Wittdün auf Amrum. Der am Hafen von Wyk
vorbeiführende Schifffahrtsweg sei für den dortigen
Schiffsverkehr ausreichend; Behinderungen seien bisher nicht
angezeigt worden. Eine "hundert Prozent" tideunabhängige Fahrt
hält der Bund deshalb für wirtschaftlich nicht tragbar.
Gefragt, auf welche Höhe sich die Kosten-Nutzen-Analyse in
diesem Zusammenhang belief, beziffert die Regierung diese auf 8.600
Euro für die internen Verwaltungskosten. Was das
Wirtschaftlichkeitsgebot angehe, sei der gesamte Schiffsverkehr und
nicht nur der Fährverkehr zu berücksichtigen, betont sie
weiter. Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage die Haltung
vertreten, dass zwischen den deutschen Nordseeinseln und dem
Festland zur Versorgung von Bewohnern und Touristen
regelmäßig Fährschiffe verkehren und es dafür
notwendig sei, Fahrrinnen von der Versandung offen zu halten. Dem
pflichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort grundsätzlich
bei. Aus ihrer Sicht ist die Erreichbarkeit der Insel- und
Halligenwelt der deutschen Nordseeinseln ein wichtiger
touristischer Entwicklungsfaktor.
Berlin: (hib/SAS) Baggerarbeiten, feste Seezeichen oder
Verkehrssicherungspeilungen gehören zu dem Repertoire an
Aktivitäten, mit denen die Bundesregierung den Schiffsverkehr
zu den deutschen Nordseeinseln gewährleisten möchte. In
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_038/05