Regierung warnt vor "Schnellschüssen" bei der Unternehmensbesteuerung
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält es für erforderlich, die Reformen bei der Unternehmensbesteuerung fortzusetzen. Dabei müsse man sich an den Erfordernissen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und an den Haushaltswirkungen orientieren, heißt es in der Antwort ( 15/4825) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/4782). Gleichzeitig warnt die Regierung vor "steuerpolitischen Schnellschüssen, die an den eigentlichen Problemen vorbeigehen". Eine Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung müsse gründlich vorbereitet werden. Keinesfalls dürfe eine weitreichende Reform angekündigt werden und dann in einem politischen Streit zwischen Bundestag und Bundesrat untergehen. Die internationale Signalwirkung eines solchen Vorgehens wäre verheerend und der volkswirtschaftliche Schaden für den Standort groß, so die Regierung. Eine Expertenanhörung des Finanzausschusses zu den Steuerreformmodellen von CDU/CSU und FDP habe im Januar gezeigt, dass diese nicht ausreichend und zielführend seien. Die Regierung werde daher zu einem "geeigneten Zeitpunkt" einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung vorlegen. Ein Zeitplan liege noch nicht vor. Wie es weiter heißt, will sich die Regierung in der EU dafür einsetzen, dass eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenbesteuerung eingeführt wird.
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