Mitsprache bei Rechtsetzungsvorhaben der EU konkretisiert
Berlin: (hib/WOL) Die Rolle des Bundestages und der Regierung bei Rechtsetzungsvorhaben der EU konkretisiert die FDP in einem Antrag ( 15/4937). Mit Blick auf das Inkrafttreten des Verfassungsvertrags der Europäischen Union und der damit verbundenen Rechte des Bundestages zur Kontrolle und Mitsprache an der EU-Gesetzgebung soll die Bundesregierung während des Übergangs zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat einer Entscheidung über den mehrjährigen EU-Finanzrahmen nur dann zustimmen, wenn sie vorher das Einvernehmen mit dem Bundestag hergestellt hat. Beim Übergang von den bisher einstimmigen Entscheidungen im Ministerrat zu den Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit sei darauf zu achten, dass diese Regelung auf möglichst viele Bereiche der EU-Gesetzgebung ausgedehnt wird. Um über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu beschließen, sei sicherzustellen, dass die Erhebung einer entsprechenden Klage bereits auf Antrag einer Fraktion des Bundestages erfolgt, erklärt die FDP.
Außerdem soll sichergestellt werden, dass jede Fraktion des Bundestages das Recht erhält in der ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU vertreten zu sein. Dies sei erforderlich, um im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle in Brüssel direkt in die Entscheidungsfindung der EU-Gesetzgebung eingebunden zu werden. Die Liberalen betonen, mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa erreiche der europäische Einigungsprozess seinen vorläufigen Höhepunkt. Er sei ein Meilenstein in der europäischen Integrationsgeschichte, weil auch in wünschenswerter Weise die Stellung der nationalen Parlamente in der europäischen Gesetzgebung gestärkt würde.
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