Union fordert mehr Engagement für Menschenrechte
Berlin: (hib/BOB) Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Menschenrechtsmechanismen müssten wiederhergestellt werden. Wie die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/5098) weiter ausführt, soll sich der Bundestag der Analyse der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen (UN), Kofi Annan, einberufenen Hochrangigen Gruppe zum derzeitigen Zustand der UN-Menschenrechtskommission (MRK) anschließen. Wie dringend notwendig eine Reform dieser Mechanismen sei, mache die Situation in etlichen Staaten, in denen Menschenrechte massiv und systematisch eingeschränkt oder nicht eingehalten würden, deutlich. Resolutionen zu Staaten, in denen Menschenrechte gebrochen würden, seien in der Vergangenheit entweder nicht behandelt oder die entsprechenden Länderresolutionen abgelehnt worden. Dabei habe sich gezeigt, dass sich immer fragwürdigere Allianzen von Staaten gebildet hätten, die sich gegenseitig schützten und unterstützten, um eine kritische Diskussion über die politische Situation in ihren jeweiligen Ländern zu verhindern. Mit ihrem Vorgehen beabsichtigten diese Staaten, die Menschenrechtsschutzsysteme zu schwächen und zu beschädigen, indem sie deren Glaubwürdigkeit untergraben.
Die CDU/CSU fordert deshalb, die Regierung müsse mit den anderen Staaten der Europäischen Union genau prüfen, wie die Gremien im UN-Menschenrechtsbereich neu organisiert werden könnten. Zu fragen sei auch, welche Gremien geschaffen werden sollten, um effiziente und überzeugende Arbeit leisten zu können. Die Regierung müsse sich dafür einsetzen, das Mittel der Länderresolution beizubehalten und das Mittel der Nichtbefassungsanträge abzuschaffen. In diesem Zusammenhang müsse auch die Situation der Menschenrechte in den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats thematisiert werden. "Menschenrechtsverletzungen müssen immer klar benannt werden", so die Union. Es seien ferner weitere Kriterien für die Mitgliedschaft in der MRK - über die UN-Mitgliedschaft hinaus - festzulegen. So sollten potenzielle Mitglieder mindestens einen der beiden grundlegenden Menschenrechtspakte ratifiziert haben. Wesentliche Voraussetzung solle ferner die Bereitschaft der Staaten sein, mit den Sonderberichtserstattern der UN zusammenzuarbeiten. Die Hochkommissarin für Menschrechte soll künftig einen Jahresbericht über die weltweite Situation der Menschenrechte erstellen, wie dies die Hochrangige Gruppe vorschlage.
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