Weitere Novelle des Arzneimittelgesetzes geplant
Berlin: (hib/BES) Das Arzneimittelgesetz soll zum 14. Mal geändert werden: Den Entwurf einer entsprechenden Novelle ( 15/5316) haben die Regierungsfraktionen vorgelegt. Damit solle "im Wesentlichen" das europäische Recht in Deutschland umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen laut Entwurf unter anderem den Unterlagenschutz und die Verlängerung der Zulassung. Im Bereich der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel solle ein besonderes Registrierungsverfahren eingeführt werden. Gelockert werden sollen die Regelungen für die Werbung für nichtverschreibungspflichtige Medikamente. Geplant sei auch eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung. Dadurch solle die weitere Finanzierung des Versorgungsanteils durch die Krankenkassen auch bei klinischen Studien mit Arzneimitteln im Rahmen akutstationärer Behandlung sichergestellt werden.
Im Zusammenhang mit der Novelle würden die Bundes- und Landesbehörden mit einem zusätzlichen Aufwand konfrontiert, heißt es weiter. Auch Arzneimittelhersteller müssten mit Mehraufwand bei der Registrierung traditioneller pflanzlicher Medikamente rechnen. Andererseits werde es Erleichterungen durch die grundsätzliche Beschränkung auf nur noch eine einmalige Verlängerung der Zulassung geben. Eine nähere Quantifizierung der Kostenbelastung der Unternehmen sei nicht möglich. Auswirkungen auf Einzelpreise bei Arzneimitteln seien aber nicht auszuschließen, heißt es im Entwurf.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.