hib-Meldung
117/2005
Datum: 21.04.2005
heute im Bundestag - 21.04.2005
SPD und Bündnisgrüne legen Entwurf zur Neuregelung der DDR-Renten vor
15/5314). Hintergrund der Gesetzesinitiative
ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2004, das
die Kürzung von DDR-Renten für verfassungswidrig
erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis Juli 2005
eine Neuregelung zu schaffen. Das Gericht kritisierte vor allem die
Kürzungsmechanismen, die auf einer Zuordnung zu bestimmten
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nach "Staats- und
Systemnähe" beruhten. Davon betroffen sind insbesondere
bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der ehemaligen DDR.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die bisher geltende
Entgeltbegrenzung auf die Zeiten beschränkt werden, in denen
insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der
Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für
Staatssicherheit sowie dem Amt für Nationale Sicherheit
umfassten. Auch die Zeiten in Funktionen auf den höchsten
Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR sollen laut
Entwurf von der Begrenzung des bei der Rentenberechnung
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betroffen
werden, da die Bezieher "einkommens- und versorgungsseitig" Teil
eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates
gewesen seien.
Berlin: (hib/BES) Die Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit sollen
neu geregelt werden. Einen Gesetzentwurf hierzu haben die
Regierungsfraktionen vorgelegt (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_117/01