Nachtragsetat und Haushaltssicherungsgesetz vorlegen
Berlin: (hib/MIK) Für die umgehende Vorlage eines Nachtraghaushaltes und eines Haushaltssicherungsgesetzes spricht sich die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/5331) aus. Danach soll die Bundesregierung den allgemeinen Staatsverbrauch "sofort" mit einer Haushaltssperre belegen und unverzüglich, spätestens mit dem Entwurf eines Bundeshaushalts 2006, einen Nachtragshaushalt 2005 in den Bundestag einbringen. Zudem soll die Regierung ein Haushaltssicherungsgesetz vorlegen, mit dem die Ausgaben im Bundeshaushalt deutlich gesenkt werden können, um so die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts abzusichern. Schließlich fordert die Union, die für mehr Wachstum und Wohlstand notwendigen Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt, in den sozialen Sicherungssystemen und im Steuerrecht "endlich" anzugehen.
Die CDU/CSU begründet ihren Antrag damit, dass der Haushaltspolitik in Deutschland die "ordnungspolitische Fundierung" verloren gegangen sei. Zentrale Ziele, wie ausgeglichene Haushalte, Senkung der Staatsquote, Begrenzung der Steuer- und Abgabenlast würden nicht mehr verfolgt. Die Nettoneuverschuldung im Bundeshaushalt sei in den vergangenen Jahren "dramatisch in die Höhe geschnellt" und habe sich inzwischen auf dem Niveau von fast 40 Milliarden Euro verstetigt. Der Verschuldungspolitik seien "Tür und Tor" geöffnet. Dies sei ein Fundamentalangriff auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen. Der Anteil der Zinslast am Haushaltsvolumen betrage derzeit rund 15 Prozent. Nationale wie internationale Verschuldungsgrenzen würden kontinuierlich missachtet. Diese dramatische Entwicklung würde auch dadurch verschärft, dass die Bundesregierung alle Vermögenswerte des Bundes zur Erzielung von Einmaleinnahmen veräußert habe. Angesichts der Milliardenlücken im Haushalt sei es unabdingbar, dass die Bundesregierung umgehend ernsthafte Anstrengungen unternehme, die Schuldenlasten zu stoppen, so die Union in ihrem Antrag.
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