Geplante Speicherung von Telefonverbindungen unter der Lupe
Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion DIE LINKE. befasst sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/72) mit einem Entwurf der EU-Kommission für einen Rahmenbeschluss zur Einführung EU-weit einheitlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten. In dem Entwurf werde festgestellt, so die Abgeordneten, dass Daten, wie etwa der Standort des Anrufers, die Rufnummer sowie die Dauer des Gesprächs wichtig seien für die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der Sicherheit, vor allem um schwere Straftaten wie Terrorakte zu verhindern. Die EU beabsichtige, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nur in bestimmten Fällen und in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden sollen. Schließlich sollten den Anbietern der Kommunikationsdienste und den Netzbetreibern die Zusatzkosten, die ihnen durch die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten entstehen, erstattet werden. Die Fraktion will nun erfahren, welche Behörden für die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten zuständig sein sollen und wie einem Missbrauch dieser Daten vorgebeugt werden kann. Gefragt wird ferner, wie die Kostenerstattung vorgenommen werden soll und in welchen Punkten die Regierung Differenzen zwischen dem Richtlinienvorschlag und dem bundesdeutschen Recht sieht.
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