hib-Meldung
248/2005
Datum: 14.12.2005
heute im Bundestag - 14.12.2005
Ruf nach Informationsgesetz zur Stärkung von Verbraucherrechten
16/199) mit vier Neuerungen hat dazu die
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Er sieht
vor, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen rechtlichen Anspruch
auf den Zugang zu Informationen bei Behörden und Unternehmen
zu sichern; darüber hinaus sollten Behörden nach ihren
Vorstellungen auch aus eigenem Antrieb heraus Verbraucherinnen und
Verbraucher etwa über in Lebensmittelskandale verwickelte
Produkte, Hersteller, Lieferanten oder Händler informieren
können. Im Weiteren seien von informationspflichtigen
Behörden Datenbanken über Missstände einzurichten
und für Streitfälle über den Informationszugang ein
Bundesbeauftragter zu benennen. Anlass für ein entsprechendes
Verbraucherinformationsgesetz sehen die Bündnisgrünen in
Zusammenhang mit den Fleisch- und Lebensmittelskandalen der
vergangenen Wochen. Diese hätten die Verbraucher "massiv"
verunsichert. Offenbar geworden sei auch die "Unsicherheit" der
Behörden über ihre eigenen Möglichkeiten der
Verbraucherinformation. Die Fraktion schätzt einen
finanziellen Mehraufwand bei den Personal- und Sachkosten für
die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden, wo hoch dieser
ausfalle hänge letztlich von der tatsächlichen
Inanspruchnahme des Gesetzes ab. So habe etwa das
Umweltinformationsgesetz vom 8. Juli 1994 laut einer Umfrage des
Bundesumweltministeriums bei den Ländern ergeben, dass der
Verwaltungsaufwand mit den vorhandenen personellen und sachlichen
Mitteln aufgefangen werden konnte. Nach den Erfahrungen mit den
Fleischskandalen steht auch für die Fraktionen von CDU/CSU und
SPD fest, dass in solchen Fällen künftig die Namen der
betroffenen Unternehmen genannt werden müssen, um nicht eine
ganze Branche in Misskredit zu bringen. Sie machen sich in einem
Antrag (
16/195) ebenfalls für ein
Verbraucherinformationsgesetz stark, das etwa die
Koordinierungskompetenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz
in Absprache mit den Ländern stärkt, um schnellere
Reaktionen auch zwischen den Bundesländern zu
ermöglichen. Die Fraktionen appellieren an die
Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz einzubringen, das auch
die Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln insgesamt
transparenter mache und eine verbesserte Dokumentation beim
Transport von nicht mehr zum Verzehr geeigneten Produkten
festschreibe. Damit könne eine Umdeklarierung von
Lebensmitteln erschwert werden. Neben einer verbesserten
Dokumentationspflicht beim Transport von Lebensmitteln setzt die
Koalition auf die Entwicklung eines nationalen
Frühwarnsystems, das den Informationsaustausch zwischen Bund
und Ländern verbessern hilft, sowie auf die Einrichtung einer
Anlaufstelle, die vertrauliche Informationen zur Qualität von
Lebensmitteln prüft und damit den Informantenschutz für
Mitarbeiter aus der Lebensmittelwirtschaft verbessert, um sie vor
arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Berlin: (hib/SAS) Ein Verbraucherinformationsgesetz, das
Transparenz und Informationen über gesundheitsgefährdende
oder risikobehaftete Produkte gewährleistet, wird von drei im
Bundestag vertretenen Fraktionen gefordert. Einen Gesetzentwurf (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Wolf
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_248/02