1.576 deutsche Staatsangehörige zum 1. November 2005 im Ausland inhaftiert
Berlin: (hib/BOB) 1.576 deutsche Staatsangehörige waren nach Kenntnis der Auswärtigen Amts zum Stichtag 1. November 2005 im Ausland inhaftiert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/1071) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/895) hervor. Diese Zahl sei allerdings nur bedingt aussagekräftig. Nicht jeder deutsche Häftling wünsche eine Unterrichtung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über seine Verhaftung. Auch gäben sich Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besäßen, im Land der Haftverbüßung nicht immer als Deutsche zu erkennen. Zwischen Oktober 2004 und November 2005 seien insgesamt 3.100 vorübergehend oder längerfristig inhaftierte Deutsche statistisch erfasst worden. Etwas mehr als die Hälfte sei in Ländern der EU inhaftiert, davon wiederum fast die Hälfte im Spanien. Ein weiterer regionaler Schwerpunkt mit einer größeren Anzahl deutscher Inhaftierter sei Nordamerika, wo insgesamt 334 Häftlinge einsäßen.
Die Regierung versichert, sobald eine deutsche Auslandsvertretung von einem Haftfall erfahre, versuche sie stets, unverzüglich Kontakt mit dem Inhaftierten aufzunehmen. Die Konsularbeamten versuchten, den Häftling in regelmäßigen Abständen im Gefängnis zu besuchen und mit ihm zu korrespondieren. Die Beamten vergewisserten sich, welche Gründe für die Verhaftung vorlägen, ob die Behandlung korrekt sei und ob Verpflegung, Versorgung mit Kleidung und hygienischen Artikeln, Unterbringung und gesundheitliche Betreuung angemessen seien. Die Beamten hielten mit den Behörden des Gastlandes Kontakt, um aktuelle Haftfälle zu besprechen und auf ein zügiges Verfahren hinzuwirken. Unbefriedigende Haftbedingungen und andere Probleme nähmen sie in Absprache mit dem Häftling mit den zuständigen Behörden Kontakt auf. Wenn deutsche Inhaftierte Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt seien, protestiere die Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden des Gastlandes dagegen und dränge auf die umgehende Abstellung dieser rechtswidrigen Behandlung.
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