Regierung lässt Antrag auf Exportkreditgarantie für Türkei-Staudamm prüfen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lässt einen Antrag auf Gewährung einer Exportkreditgarantie des Bundes für das türkische Ilisu-Staudammprojekt von den beauftragten Mandatargesellschaften Euler Hermes und Pricewaterhouse Coopers prüfen. Die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen, teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1639) mit. Die Abgeordneten hatten auf einen Antrag für eine Exportkreditversicherung über etwa 100 Millionen Euro für die Beteiligung des Bauunternehmens Züblin AG am Bau des Staudammes am Tigris im Südosten der Türkei verwiesen. Sie hatten auch ein Gutachten erwähnt, wonach der Umsiedlungsplan für die betroffene Bevölkerung nicht ausgereift genug sei, um als Grundlage für eine Exportkreditversicherung anerkannt zu werden. Ersatzland für die über 50.000 von einer Umsiedlung Betroffenen stehe nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Zum internationalen Konfliktpotenzial des Vorhabens heißt es in der Antwort, der Tigris sei mit Blick auf die Wasserversorgung sowohl für die Türkei als auch für den Irak und Syrien von Bedeutung. Die Auswirkungen des Staudammprojekts Ilisu auf die Anrainerstaaten sei daher ebenfalls Bestandteil der laufenden Prüfungen. In diesem Zusammenhang werde auch der Frage nachgegangen, ob Informationsprozesse von türkischer Seite eingeleitet worden sind. Die Prüfung der Umweltauswirkungen orientierten sich an den Umweltleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie an den Umweltleitlinien für Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik. Im konkreten Fall sei ein Abgleich des Projekts mit internationalen Standards und Richtlinien, etwa der Weltbank-Gruppe, vorgesehen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.