hib-Meldung
192/2006
Datum: 21.06.2006
heute im Bundestag - 21.06.2006
Bundesregierung will Allgemeines Eisenbahngesetz novellieren
16/1851) vor. Mit der Novellierung soll eine
EU-Richtlinie vom 29. April 2004 in nationales Recht umgesetzt
werden. Dabei geht es um die Interoperabilität (d. h., dass
Schienenfahrzeuge möglichst durchgängig zwischen
verschiedenen Netzen verkehren können) des
transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und des
konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems.
Ausgeweitet wird in diesem Zusammenhang auch die Anordnungsbefugnis
der Eisenbahnaufsichtsbehörden auf Bevollmächtigte von
Herstellern von Interoperabilitätskomponenten sowie auf
benannte Stellen. Der Bund begründet seine
Gesetzgebungskompetenz mit der Wahrung der Wirtschaftseinheit im
gesamtstaatlichen Interesse.
Berlin: (hib/SAS) Das Fahrzeugeinstellungsregister soll
künftig nicht mehr von der Deutschen Bahn AG geführt
werden, sondern vom Eisenbahn-Bundesamt. Diese Regelung sieht der
von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_192/03