Sparkassen sollen auch künftig "Sparkassen" heißen dürfen
Berlin: (hib/VOM) Die deutschen Sparkassen sollen auch in Zukunft die Bezeichnung "Sparkasse" tragen dürfen. Dafür setzen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/2748), die Linksfraktion ( 16/2745) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2752) in Anträgen ein, die der Bundestag am Freitag beraten wird. Die Anträge der Koalition und der Bündnisgrünen sind wortgleich. Sie verweisen darauf, dass die EU-Kommission in der Schutzvorschrift für die Bezeichnung "Sparkasse" im Kreditwesengesetz einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit sieht. Dagegen erinnern die Abgeordneten daran, dass die EU-Bankenrichtlinie den Mitgliedstaaten die Verwendung der Bezeichnungen "Bank", "Sparkasse" oder andere Unternehmensbezeichnungen erlaube. Der Bezeichnungsschutz sei daher keine deutsche Besonderheit.
Der Bundestag soll nun die Regierung dabei unterstützen, die aus drei Säulen bestehende Kreditwirtschaft in Deutschland (Privatbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen) zu stärken. Die Vielfalt der Kreditinstitute sorge für intensiven Wettbewerb, hochwertige Dienstleistungen und für die flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungskreise und Unternehmen. Die öffentliche Rechtsform der Sparkassen sei am besten geeignet, eine "gemeinwohlorientierte Geschäftspolitik" umzusetzen. Der Bezeichnungsschutz für Sparkassen sei keine Diskriminierung, da er sowohl für inländische wie für ausländische Investoren gelte. Das EU-Recht enthalte keine Verpflichtung, einem privaten Investor die Nutzung der Bezeichnung "Sparkasse" zu gestatten.
Die Linksfraktion erinnert in ihrem Antrag daran, dass die EU-Kommission am 24. Juli einen Kompromissvorschlag unterbreitet habe, der von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet worden sei. Damit könne der Namensschutz gesichert werden. Die Regierung wird aufgefordert, diesen Namensschutz nicht durch weitere Kompromisszusagen an Brüssel zu gefährden. Gegebenenfalls müsse der Europäische Gerichtshof prüfen, ob der Namensschutz im Kreditwesengesetz mit dem EU-Recht vereinbar sein.
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