hib-Meldung
395/2006
Datum: 21.12.2006
heute im Bundestag - 21.12.2006
Regierung: Befürchtungen der Amateurfunker unbegründet
16/3658) zu Rechtsunsicherheiten kommen
könne, weil auch die "gewünschten" Aussendungen von
Funkgeräten als elektromagnetische Störungen gelten. Dies
betont sie in ihrer Antwort (
16/3853) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3599). In der Anfrage hatten die
Abgeordneten darauf verwiesen, dass dem Entwurf zufolge Sende- und
Empfangsanlagen vor Störungen, die bei der
Datenübertragung über Stromnetze entstehen,
geschützt werden können. Allerdings werde nur der Schutz
von Netzen und Anlagen geregelt, die zu Sicherheitszwecken
betrieben werden. Der "Runde Tisch Amateurfunk" habe die
Amateurfunker durch diese Einschränkung als nicht ausreichend
geschützt gesehen. Die Regierung bestätigt die
Einschätzung, dass die aus Sicht des gestörten
"Betriebsmittels" gewollten Aussendungen auch Störungen
darstellen können. Sie erinnert daran, dass auch nicht
leitergebundene Funkdienste Störungen von Fernsehen- und
Rundfunkempfangsgeräten, auch von HiFi-Geräten,
auslösen können. So führten etwa bestimmte
leistungsstarke Radarsignale zu wahrnehmbaren Störungen in den
Lautsprechern. Mobilfunktelefone machten sich mit ihren
vergleichsweise schwachen Funkaussendungen dort ebenso bemerkbar.
Die von diesen Diensten "gewollt" ausgestrahlten Funksendungen
seien aus der Sicht der elektromagnetischen Verträglichkeit
Störungen, heißt es in der Antwort. Dies entspreche der
bisherigen Rechtsauffassung und Rechtspraxis. Rechte und Pflichten
würden unverändert fortgelten, was auch für die
"Grenzen" gelte, die damit einer "gewünschten Aussendung"
gesetzt sind. Von allen Betriebsmitteln, also von allen
elektrischen Geräten einschließlich der Funkgeräte
und Anlagen, werde ausdrücklich verlangt, so die Regierung,
dass sie keine Störungen verursachen, die den Betrieb anderer
Betriebsmittel, zu denen auch Amateurfunkanlagen gehören,
unmöglich machen.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält Befürchtungen
des "Runden Tisches Amateurfunk" für unbegründet, dass es
aufgrund der jetzigen Fassung des Gesetzentwurfs über die
elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_395/04