Im Bundestag notiert: Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags im Pass
Berlin: (hib/NCB) Die Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags im Pass besteht für Transsexuelle seit dem 1. Oktober 2006. Der neue Passeintrag entspricht dann dem gelebten Geschlecht, also dem nach dem Transsexuellengesetz geänderten Vornamen. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/3977) auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei ( 16/3922) mit. Mit einem Gesetzesentwurf vom Ende letzten Jahres soll die Problematik dauerhaft gelöst werden.
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