Die Bundesregierung soll das Recht der Verbraucherinformation neu regeln
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Recht der Verbraucherinformation neu regeln. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/4544). Dabei soll das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz gewährleistet werden. Weiter sollen die Bundesbehörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit und zur Hilfe bei der Informationsbeschaffung verpflichtet werden und für kurze und transparente Verfahrensabläufe sorgen sowie für die Richtigkeit einer Information haften. Schließlich soll der Zugang zur Verbraucherinformationen einfach und kostenlos sein und die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass auch Menschen in bevölkerungsarmen Flächenländern wohnortnah Verbraucherinformationen erhalten können.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.