Regierung sieht Möglichkeiten zum Abbau von Eichpflichten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht im Eichwesen vor allem Möglichkeiten zum Abbau von Eichpflichten, für die Abschaffung der Pflicht zur Nacheichung sowie für die Verlängerung von Nacheichpflichten. Dies stellt sie in ihrer Antwort ( 16/4672) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4482) heraus. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit, die technische Prüfung von Messgeräten im Handel auf private Stellen zu übertragen.
Die Möglichkeiten zum Abbau von Eichpflichten sieht die Regierung vor allem dort, wo sich gleich starke Geschäftspartner gegenüberstehen, die ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Neben dem Wegfall der Eichpflicht komme in diesen Fällen auch der Ersatz eichrechtlicher Vorgaben durch entsprechende Regelungen der betroffenen Geschäftspartner in Betracht, deren Einhaltung behördlich überwacht werde. Die Regierung hält es für denkbar, die Fristen für die Nacheichung zu flexibilisieren, also nicht wie bisher starre Fristen für die Nacheichung festzusetzen, sondern diese vom Verhalten einer Messgeräteart abhängig zu machen. Dazu müssten jedoch zunächst die Erfahrungen in den zuständigen Eichverwaltungen der Bundesländer mit den einzelnen Messgerätearten ausgewertet werden. Nach geltendem Recht müssen Messgeräte, also auch Waagen, regelmäßig nachgeeicht werden. Dies werde von den Eichbehörden oder bei Versorgungsmessgeräten von staatlich anerkannten Prüfstellen erledigt. Die Nacheichung gehe in der Praxis über eine messtechnische Prüfung hinaus, indem sie auch die Überwachung des Nutzers von Messgeräten mit Blick auf mögliche Manipulationen und die richtige Verwendung einschließe, so die Regierung. Diese Aufgaben könnten von vertraglich gebundenen Wartungsunternehmen nicht wahrgenommen werden.
Ziel der Neuregelung des gesetzlichen Messwesens ist es nach Darstellung der Regierung, dieses zu deregulieren und dabei den Verbraucherschutz beizubehalten. Einerseits sollten Doppelprüfungen vermieden werden, die den Gerätenutzer belasten, anderseits müsse aber auch das Vertrauen der von der Messung Betroffenen, also etwa der Kunden im Supermarkt, erhalten bleiben. Wenn bisher behördliche Aufgaben auf Private übertragen würden, so müssten diese "hohe Anforderungen an Unabhängigkeit und Kompetenz" erfüllen.
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