"Keine Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg"
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung weist in zwei Antworten ( 16/4726, 16/4769) auf zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion ( 16/4533, 16/4534) die Behauptung zurück, die Bundeswehr "habe Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg" erbracht. Die Regierung habe bereits mehrfach klargestellt, dass eine entsprechende Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 Fragen betreffe, die von Völkerrechtlern unterschiedlich beantwortet würden. Der Vorwurf, die Bundeswehrgeneralität sei "opportunistisch, feige und skrupellos", weil sie es unterlassen habe, gegen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr zu protestieren, entbehre jeder Grundlage.
Die Regierung hält es für gerechtfertigt, dass Oberstleutnant Jürgen Rose, der diese Vorwürfe in einem Zeitschriften-Artikel erhoben hatte, vom Truppendienstgericht Süd mit einer Disziplinarbuße belegt wurde. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei durch das Recht der persönlichen Ehre Dritter beschränkt. Diese Grenze habe der Oberstleutnant überschritten. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hätten zwar unter Beachtung des Soldatengesetzes das Recht, am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Sie hätten ihre Meinung dabei aber "besonnen, tolerant und sachlich" zu vertreten.
Zur Einschätzung des Personalamtes der Bundeswehr, Major Florian Pfaff sei aus "anerkannten Gewissensgründen" nur "eingeschränkt verwendungsfähig", bezieht die Bundesregierung keine Stellung. Die Einschätzung des Personalamtes sei derzeit Gegenstand einer Klage von Major Pfaff vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtes München. Die Bundesregierung äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden gerichtlichen Verfahren. Laut der Anfrage der Linksfraktion hatte sich der Major im Jahr 2003 geweigert, weiterhin an der Entwicklung einer Software mitzuarbeiten, nachdem ihn sein Vorgesetzter darauf hingewiesen hatte, dass er sich damit indirekt am Irak-Krieg beteilige. Pfaff sei daraufhin von einem Truppendienstgericht zum Hauptmann degradiert worden. Die Degradierung sei zwar durch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Hinweis auf die Völkerrechtswidrigkeit dieses Kriegs aufgehoben worden. Pfaff gelte für das Personalamt seitdem jedoch als "eingeschränkt verwendungsfähig" und unterliege deshalb einer Beförderungssperre.
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