Grüne fragen nach Änderungen bei Rentenansprüchen für Ghettoarbeiter
Berlin: (hib/MPI) Nach den Plänen der Bundesregierung zu einer möglichen Neuentscheidung über die Ansprüche von Arbeitern in einem von den Nationalsozialisten eingerichteten Ghetto erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (16/5518) wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des "Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZBRG) vorbereitet. Zudem fragt die Fraktion, ob die Regierung die in einem Urteil vom 14. Dezember 2006 zum Ausdruck gebrachte Auffassung des Bundessozialgerichts teilt, wonach derzeit ein Anspruch auf solche Personen beschränkt ist, die in der Bundesrepublik oder im so genannten Vertragsausland leben. Schließlich ist für die Grünen von Interesse, wie hoch die jährlichen finanziellen Auswirkungen sein werden, wenn sowohl bereits fälschlich abgelehnte Anträge als auch neue Anträge bewilligt werden.
Die Fraktion bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997, wonach die Beschäftigungszeiten einer in einem Betrieb innerhalb des Ghettos Lodz aus eigenem Willen aufgenommene Tätigkeit grundsätzlich bei der Rente berücksichtigt werden können. Daraufhin habe der Gesetzgeber 2002 das ZRBG beschlossen. Anschließend seien rund 70.000 Anträge gestellt worden, die aber zu einem sehr großen Teil abgelehnt worden seien. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" vom Februar habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert eine rasche und unbürokratische Neuentscheidung über die Ansprüche der Ghettoarbeiter zugesagt.
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