hib-Meldung
169/2007
Datum: 20.06.2007
heute im Bundestag - 20.06.2007
Im Bundestag notiert: Beruf des Tierheilpraktikers
16/5573) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5504) schreibt die Regierung, die Regelungen
im Tierschutz-, im Arzneimittel- und im Betäubungsmittelgesetz
zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zum Tierschutz
seien ausreichend. Aus dem Grundgesetz könne nicht das
Erfordernis abgeleitet werden, den Beruf des Tierheilpraktikers
einer spezialgesetzlichen Berufsregelung zu unterwerfen. Im
Übrigen unterliege die Ausübung dieses Berufes durch
andere Personen als Tierärzte weitgehenden rechtlichen
Beschränkungen, heißt es weiter.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält gesetzliche
Regelungen zur Einschränkung des Berufs des Tierheilpraktikers
nicht für notwendig. In ihrer Antwort (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_169/07