hib-Meldung
181/2007
Datum: 02.07.2007
heute im Bundestag - 02.07.2007
Regierung: Keine Verbindung zwischen Kevins Tod und Alg-II-Zahlungsstopp
16/5719) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5354) hervor. Der Vater sei nach mehrmaliger
Aufforderung nicht zu ärztlichen Untersuchungen erschienen.
Daraufhin habe die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration
und Soziales ihm im April 2006 kein Alg II mehr überwiesen.
Der Lebensunterhalt von Vater und Kind sei aber immer noch
gesichert gewesen, so die Regierung. Durch Nachzahlungen des
Kindergeldes habe Vater und Sohn genug Geld zur Verfügung
gestanden. Es habe zudem gereicht, um dem abhängigen Vater den
Drogenkonsum zu finanzieren. Zusätzlich habe die
Arbeitsgemeinschaft der Familie Ende April und Anfang Mai 1.300
Euro in bar gegeben. Im Mai sei dann auch die Zahlung von Alg II
wieder aufgenommen worden.
Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang
zwischen dem Tod des kleinen Jungen Kevin K. aus Bremen und der
zwischenzeitlichen Einstellung der Zahlung von Arbeitslosengeld II
(Alg II) an dessen Vater. Das geht aus ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_181/04