Experten: Menschen mit Vermittlungshemmnissen müssen unterstützt werden
Berlin: (hib/HAU) Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen müssen verbessert werden. In dieser Forderung herrschte weitgehende Einigkeit unter den Sachverständigen während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Die der Diskussion zugrunde liegenden zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen ( 16/5714, 16/5715) wurden dennoch unterschiedlich bewertet. Die Entwürfe sehen unter anderem Eingliederungszuschüsse für jüngere Arbeitnehmer vor, die trotz eines Berufsabschlusses mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Langzeitarbeitslose über 25 Jahre sollen durch einen Beschäftigungszuschuss gefördert werden. Diesen sollen Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten, die mindestens zwei Vermittlungshemmnisse, wie etwa gesundheitliche Einschränkungen oder Sucht- und Schuldenprobleme, aufweisen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die Gesetzentwürfe. Sie seien "grundsätzlich geeignete Instrumente" zur längerfristigen Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von schwer zu integrierenden Arbeitslosen. Für diese "arbeitsmarktfernen Personen" sei das Ziel einer Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt "praxisfern". Vielmehr zeige sich, dass auch bei guter Konjunkturlage viele Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen dauerhaft von Erwerbstätigkeit ausgeschlossen seien. Mit den im Koalitionsentwurf vorgesehenen Regelungen könne man verhindern, dass die Betroffenen passiv alimentiert werden oder sinnlose Maßnahmen absolvieren müssten. Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen" bewertete die angemessene und zielgenaue Definition der Zielgruppen als positiv. Auch die praxisgerechte Ausgestaltung der Förderinstrumente sei zu begrüßen und lasse die Erfüllung der Zielvorgaben hinsichtlich des Umfangs der geförderten Arbeitsverhältnisse erwarten. Allerdings sei die Beschränkung auf zusätzliche und im Gemeinwohl liegende Arbeitsbereiche einem Überleiten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt nur bedingt dienlich. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit schafft die Einführung des Beschäftigungszuschusses ein "Mehr an Bürokratie". Man schlage daher eine Integration in bestehenden Förderinstrumentarien vor. Außerdem wurde kritisiert, dass angesichts der Förderhöhe von 75 Prozent der Arbeitgeber Eigenmittel von 25 Prozent zur Verfügung stellen müsse. Da jedoch andere Eingliederungshilfen, wie etwa Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) keine Kosten verursachten, müsse damit gerechnet werden, dass die Inanspruchnahme weit hinter den Erwartungen zurück bleibe.
Man unterstütze die mit den Gesetzentwürfen verfolgten Ziele vorbehaltlos, erklärte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Es fehle jedoch ein schlüssiges Finanzierungskonzept. Zurzeit sei weder die Berechnung noch die haushaltstechnische Umsetzung nachvollziehbar. Unausweichlich sei in jedem Falle eine Erhöhung der Eingliederungsmittel des Bundes. Alexandra Wagner vom Forschungsteam "Internationaler Arbeitsmarkt" bewertete die Zielgruppendefinition für den Beschäftigungszuschuss als "zu eng" und "zu formal". Außerdem sprach sie sich dafür aus, den Lohnkostenzuschuss im Einzelfall auf 100 Prozent zu erhöhen. Abgelehnt wurden die Entwürfe durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Die massenhafte Subventionierung von 100.000 dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für angeblich nicht vermittelbare Langzeitarbeitslose sei nicht zielführend. Es handle sich dabei um nichts anderes, als die alten und teuren ABM in neuen Kleidern.
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