hib-Meldung
240/2007
Datum: 25.09.2007
heute im Bundestag - 25.09.2007
Anspruch auf Arbeitslosengeld schon nach vier Monaten gewähren
16/6436). Aus der viermonatigen Beitragszahlung
ergebe sich dann ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld. Als
maximale Laufzeit seien fünf Monate vorgesehen, wofür
eine zehnmonatige Beitragszeit erforderlich sei. Anschließend
solle sich daran die bereits geltende Staffelung der Bezugszeiten,
die ab einer Anwartschaft von zwölf Monaten zu einer
Mindestbezugszeit von sechs Monaten führe. Mit der neuen
Bezugszeit, so heißt es in der Begründung des Antrages,
werde eine bessere Absicherung für Menschen in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen geschaffen, die bei
befristeter und Projektbeschäftigung die Zeit bis zur
nächsten Beschäftigung überbrücken solle. Da
das so genannte Normalarbeitsverhältnis für immer weniger
Menschen Erwerbsrealität sei, müsse auch die
Arbeitslosenversicherung sich an gebrochenen Erwerbsverläufen
und dem Neben- und Nacheinander unterschiedlicher
Beschäftigungsformen orientieren. Die vorgeschlagenen
Regelungen schafften neue Sicherheit für flexible
Arbeitsverhältnisse durch die Gewährung des
Arbeitslosengeldanspruches und gewährleisteten außerdem
eine Weiterversicherung in den sozialen Sicherungssystemen, so die
Antragsteller.
Berlin: (hib/HAU) Kürzere Bezugszeiten für das
Arbeitslosengeld fordert die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Statt wie bisher erst nach zwölf Monaten, solle
zukünftig dann schon Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn
für mindestens vier Monate Beiträge in die
Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurden, heißt es in einem
Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_240/05