Neue Führungsstruktur für die BaFin
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll künftig von einem Direktorium "gesamtverantwortlich" geleitet und verwaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der BaFin ( 16/7078) vor. Das Direktorium soll aus einem Präsidenten sowie vier Exekutivdirektoren bestehen, von denen einer als Vizepräsident ständiger Vertreter des Präsidenten ist.
Bei der Gründung der Bafin im Jahre 2002 sei noch der Präsidialführung durch den Präsidenten der Vorzug vor einem kollegialen Modell gegeben worden, um die Verantwortung eindeutig auf diesen auszurichten, heißt es in dem Entwurf. Nach fünfjähriger Erfahrung gelte es, die Führungsstruktur an veränderte Zusammenhänge anzupassen. Alle Führungsaufgaben, die sich auf die Bereiche Banken, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungen sowie innere Organisation erstrecken, würden zunehmend komplizierter. Die Eigenverantwortung der Exekutivdirektoren werde die Entscheidungsbasis der BaFin verbreitern. Das fachliche Know-how werde durch den jeweils verantwortlichen Exekutivdirektor in das Direktorium eingebracht. Damit würden die Voraussetzung für "fachlich sicher verankerte Entscheidungen" der BaFin geschaffen, betont die Regierung. Die Eigenverantwortung der Exekutivdirektoren komme auch in einer höheren Bezahlung zum Ausdruck.
Die in Deutschland ehemals getrennte Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel war im Frühjahr 2002 mit der Gründung der BaFin zu einer integrierten Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt worden. Diese Allfinanzaufsicht hat sich nach Ansicht der Regierung in vollem Umfang bewährt. Ende 2006 habe die Behörde 1.679 Mitarbeiter beschäftigt, ihr Haushalt habe sich auf 126,8 Millionen Euro belaufen, wobei der Anteil der Personalkosten 77 Millionen Euro betragen habe. Die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin wird vom Bundesfinanzministerium ausgeübt. Allerdings nehme das Ministerium "grundsätzlich keinen Einfluss auf Aufsichtsentscheidungen der Bafin im Einzelfall", sondern konzentriere sich auf die Grundsätze und die organisatorischen Rahmenbedingungen, heißt es weiter.
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