Regierung: Keine Beihilfen für öffentlich-rechtliche Versicherungen
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte vor, dass die von ihr beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen des öffentlich-rechtlichen Bereichs zu risikoreiche Sterbetafeln bei der Produktkalkulation anwenden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/7403) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7199) zu einer Untersuchung der EU-Kommission über angebliche Beihilfen im Bereich öffentlicher Versicherungen in der Bundesrepublik hervor. Es seien keine Sachverhalte bekannt, schreibt die Regierung weiter, die einen Verdacht auf Beihilfen an öffentlich-rechtliche Versicherungen begründen könnten, die dem EU-Recht widersprechen. Für diese würden die gleichen Anforderungen wie für privat-rechtliche Versicherungsunternehmen gelten. Andere Regelungen gebe es nur für die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder der Kirchen, die ausschließlich die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zum Gegenstand haben. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es nur noch wenige Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, davon nur ein Lebensversicherungsunternehmen.
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