Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Verbraucher sollen konkrete Informationen
über die Wirkungen strahlungsaktiver Geräte erhalten.
Dafür hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und am
Mittwochmorgen einstimmig die zugrundeliegende Eingabe an die
Bundesregierung überwiesen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In der öffentlichen
Petition, die 1215 Mitunterzeichner hat, wird im Wesentlichen
gefordert, dem mündigen Bürger konkrete Informationen
über potenzielle Gefahren strahlungsaktiver, schnurloser
Geräte zu bieten. Er solle erfahren, welche gesundheitlichen
Auswirkungen es hat, wenn er ein vom Bundesamt für
Strahlenschutz als bedenklich eingestuftes dauerstrahlendes
DECT-Telefon erwirbt. Die vom Ausschuss eingeleitete
parlamentarische Prüfung ergab, dass für in Deutschland
erhältliche Mobiltelefone und Babyüberwachungsgeräte
klare Strahlenschutz-Grenzwerte gelten. Damit sei nach dem Stand
der Wissenschaft eine Gesundheitsgefahr für die Benutzer bei
sachgemäßem Gebrauch so gut wie ausgeschlossen. Bisher
hätten jedoch Hersteller von Mobiltelefonen von der
Möglichkeit, das Umweltsiegel "Blauer Engel" zu beantragen,
kaum Gebrauch gemacht. Der "Blaue Engel" könne nur an
besonders strahlungsarme Mobiltelefongeräte verliehen werden,
die den SAR-Grenzwert (spezifische Absorptionsrate) von 2,0
W/Kilogramm deutlich unterschreiten würden. Dieser SAR-Wert
werde auch auf den Verpackungen oder in der Bedienungsanleitung
angegeben. Bei Schnurlostelefonen nach dem DECT-Standard müsse
wegen der geringen Reichweite kein SAR-Wert angegeben werden. Da
bisher die meisten DECT-Basisstationen allerdings auch im
Stand-by-Betrieb senden würden, seien diese häufig die
stärkste Quelle hochfrequenter, elektromagnetischer
Strahlungen in privaten Haushalten. Deshalb werde seit langem
gefordert, dass diese Stationen im Stand-by-Betrieb automatisch
abschalten sollten. Diesen Forderungen seien mittlerweile einige
Hersteller nachgekommen. Eine "Warnung" vor herkömmlichen
DECT-Telefonen wäre allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn
ein Gesundheitsrisiko von hochfrequenten Feldern unterhalb der
bestehenden Grenzwerte nachgewiesen werde. Dies sei bisher nicht
der Fall. Deshalb tritt der Petitionsausschuss dafür ein,
Verbraucher verstärkt über die gesundheitliche
Unbedenklichkeit eines strahlungsaktiven Gerätes
aufzuklären und nachdrücklich auf eine verstärkte
Kennzeichnung von Produkten mit dem Umweltsiegel des Blauen Engels
hinzuwirken.
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(ab 01.04.2008 )
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