hib-Meldung
065/2008
Datum: 05.03.2008
heute im Bundestag - 05.03.2008
Grüne wollen Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige verbessern
16/8212). Die Substitutionsbehandlung für
Opiatabhängige, so schreiben die Abgeordneten, sei zu einer
anerkannten und erfolgreichen Therapiemethode für chronisch
Opiatabhängige geworden. Diese insgesamt erfreulichen
Entwicklung werde jedoch durch geltende Bestimmungen des
Betäubungsmittelgesetzes aufgehalten, da sich zunehmend ein
Zielkonflikt zwischen der Intention des Gesetzgebers, die
Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs zu garantieren, und
dem Anspruch, die Patientenversorgung auf hohem und
wissenschaftlich begründetem Niveau sicherzustellen, ergebe.
Es sei zu beobachten, so die Antragsteller, dass sich immer mehr
Ärzte, verunsichert durch strafrechtliche Ermittlungen wegen
vermeintlicher Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz, aus der Substitutionsbehandlung
zurückzögen. Um dem entgegenzuwirken fordert die Fraktion
eine Änderung der
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Bei Patienten mit
stabilem Behandlungsverlauf solle demnach die Mitgabe des
Substitutionsmedikaments für zwei Tage und die
Aushändigung einer Betäubungsmittelverschreibung für
mehr als sieben Tage ermöglicht werden. Außerdem
sprechen sich die Abgeordneten für die Prüfung der
Aufnahme weiterer Substitutionsmedikamente in das
Betäubungsmittelgesetz aus, wobei sich an internationalen
Erfahrungen und aktuellen wissenschaftlichen Studien zu orientieren
sei. Angesichts der nach Ansicht der Grünen "mangelhaften"
Versorgungsqualität der Substitutionsbehandlung in
ländlichen Räumen, wie auch in Justizvollzugsanstalten,
müsse auf bundesweit einheitliche Inhalte und
Qualitätskriterien der psychosozialen Behandlung für
Opiatabhängige, sowie auf eine Verbesserung der Situation im
Strafvollzug hingewirkt werden.
Berlin: (hib/HAU) Eine bessere Versorgungsqualität der
Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige fordert die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_065/04