Öffentliche Anhörung zu Altersvorgaben in Gesundheitsfachberufen
Berlin: (hib/MPI) In einer öffentlichen Anhörung wird der Ausschuss für Gesundheit die gesetzlichen Altersvorgaben für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen beleuchten. Grundlage der Sitzung am Mittwoch, 12. März, ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/1031). Dieser sieht vor, die bisherigen Altersvorgaben in folgenden Berufen zu kippen: Masseur (16. Lebensjahr), Physiotherapeut und Hebamme (17. Lebensjahr) sowie Logopäde (18. Lebensjahr). Zurzeit verlören Bewerber, die zwar die schulischen Voraussetzungen, aber nicht die Altersanforderungen erfüllen, bis zu einem Jahr bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen begännen, heißt es zur Begründung. Zudem bedeute eine streng am Lebensalter ausgerichtete Grenze keine Gewähr, dass die persönliche Reife für eine Ausbildung vorliegt.
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Bundesrates grundsätzlich. Die Vermeidung von Wartezeiten von bis zu einem Jahr sei im bildungspolitischen Interesse, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Länderkammer. Allerdings lehnt es die Regierung ab, dies in einem separaten Gesetz zu regeln; vielmehr sollte dies im Rahmen eines demnächst ohnehin anstehenden Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung geschehen.
Zu der Anhörung, die zwischen 14 und 15 Uhr im CDU/CSU-Fraktionssaal 3N001 im Reichstagsgebäude stattfindet, sind unter anderen Vertreter des Bundes Deutscher Hebammen, der Bundesärztekammer, des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geladen. Zudem sollen als Einzelsachverständige der Konstanzer Rechtswissenschaftler Professor Winfried Boecken und der Physiotherapeut Achim Rößler gehört werden.
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