hib-Meldung
078/2008
Datum: 13.03.2008
heute im Bundestag - 13.03.2008
Gut zwei Millionen Ein- und Ausreisekontrollen auf Schiffen pro Jahr
16/8341) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8126). Die Erhebung personenbezogener Daten
diene sowohl der Suche und Rettung der Menschen im Notfall und
einer möglichen Benachrichtigung der Angehörigen als auch
der "Abwehr äußerer Gefahren für die Sicherheit des
Schiffsverkehrs und dabei insbesondere der Kontrolle von Schiffen,
die in einen deutschen Hafen einzulaufen beabsichtigen", so die
Bundesregierung. Erhoben würden die Daten von der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Havariekommando, den Bundes-
und Landespolizeien, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger oder dem Maritimen Sicherheitszentrum in
Cuxhaven. Mit Verweis auf den Datenschutz hatten die Liberalen
unter anderem nach den Rechtsgrundlagen und den
Zuständigkeiten für die Erhebung personenbezogener Daten
auf Schiffen gefragt.
Berlin: (hib/HIL) Die Bundespolizei führt jährlich gut
zwei Millionen Ein- und Ausreisekontrollen von Personen auf
Schiffen durch. Dabei würden personenbezogene Daten nur
gespeichert, wenn "nach Lage des Einzelfalls präventive oder
repressive Maßnahmen durch die Bundespolizei erforderlich
werden", schreibt die Bundesregierung ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_078/06