hib-Meldung
084/2008
Datum: 18.03.2008
heute im Bundestag - 18.03.2008
"Grenzpolizeiliche Zuständigkeiten in Bayern gehen an die Bundespolizei"
16/8303) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8060). Konkrete Verhandlungen über eine
geänderte Fassung des Abkommens seien im Frühjahr 2007
aufgenommen worden, heißt es weiter. Es bestehe nun "Konsens"
darüber, dass die grenzpolizeilichen Zuständigkeiten in
Bayern auf die Bundespolizei übergehen. Demgegenüber
verbleibe die Zuständigkeit auf allen bayerischen
Flughäfen, mit Ausnahme des Münchner Flughafens Franz
Josef Strauss, bei der bayerischen Landespolizei.
Berlin: (hib/HAU) Durch den Wegfall der stationären
polizeilichen Grenzkontrollen zu Tschechien musste das
Verwaltungsabkommen zur Wahrnehmung von Aufgaben des
grenzpolizeilichen Einzeldienstes zwischen dem Bund und dem Land
Bayern angepasst werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_084/06