hib-Meldung
084/2008
Datum: 18.03.2008
heute im Bundestag - 18.03.2008
Im Bundestag notiert: Zahlung des Kinderbetreuungskostenzuschusses
16/8364) der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der FDP (
16/8158) hervor. Da die Tarifvertragsparteien
einen steuer- und sozialversicherungsfreien
Kinderbetreuungszuschuss nicht vereinbart hätten, könne
er den Tarifbeschäftigten der oberen und obersten
Bundesbehörden und den Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten
nicht zugestanden werden, heißt es.
Berlin: (hib/COL) Die Zahlung des Kinderbetreuungskostenzuschusses
richtet sich bei Angestellten der obersten und oberen
Bundesbehörden nach den Vereinbarungen im Tarifvertrag
zwischen Bund und Gewerkschaften. Das geht aus einer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_084/08