hib-Meldung
097/2008
Datum: 08.04.2008
heute im Bundestag - 08.04.2008
Im Bundestag notiert: Beratungshilfe
16/8675) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8577) deutlich. Der Bundesregierung seien
keine Fälle bekannt, in denen eine Beratungsstelle sich nicht
in der Lage sehe, dem an sie verwiesenen Rechtsuchenden eine
Bescheinung darüber auszustellen, dass eine ausreichende
rechtliche Beratung nicht erteilt werden könne.
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist bekannt, dass die
Amtsgerichte Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt nur
bewilligen, wenn keine andere Möglichkeit für eine
Rechtshilfe zur Verfügung steht. Das macht sie in ihrer
Antwort (
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(ab 01.04.2008 )
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_097/05