Grünen-Antrag zu Qualitätsstandards in der Hochschullehre abgelehnt
Berlin: (hib/SKE) Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8211) zur Verbesserung der Lehre an Hochschulen wurde am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung Forschung und Technikfolgenabschätzung gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. Alle Ausschussmitglieder sahen die Notwendigkeit für eine bessere Lehre. SPD und Union wiesen auf die Zuständigkeit der Länder in dieser Sache hin. "Wenn der Bund etwas für die Lehre tut, sind das fast alles gemeinsame Aktivitäten mit den Ländern", hieß es von Seiten der CDU/CSU. "Die Universitäten können sich außerdem nicht einmal intern selber einigen, nach welchen Qualitätsstandards sie bewertet werden wollen, ein Konzept von außen wäre wenig hilfreich."
Die Grünen hatten in ihrem Antrag eine Strategie zur Verbesserung der Situation an den Hochschulen bestehend aus drei Säulen gefordert. Dazu gehörten neben einer steigenden Grundfinanzierung und einem Exzellenzwettbewerb für die Lehre auch die Festlegung von Mindeststandards. Sie sahen es durchaus als möglich an, dass sich Universitäten auf Regeln einigen könnten, wie es zum Beispiel in Australien geschehe. Die Initiative von Kultusministerkonferenz und dem Stifterverband für die Wissenschaft sei gut, aber nur ein "erster Trippelschritt". "Das Problem der mangelnden Qualitätssicherung der Lehre ist da", erkannte die SPD an. Wenn der Wissenschaftsrat im Mai seine Vorschläge diesbezüglich vorlege, werde man weiter sehen. Immerhin habe der Bund eine "Wächterfunktion". Die FDP kritisierte, dass sich die Grünen gegen eine Abschaffung der Kapazitätsverordnung wenden. Außerdem fehle der Aspekt der "Freiheit der Hochschulen, also auch die Freiheit, sich zusätzliche Finanzquellen zu erschließen, zum Beispiel Studiengebühren". Die Linke bemängelte die "Ausrichtung auf die Exzellenzinitiative" von Bund und Ländern, die sie für grundsätzlich falsch halte. Es sei sinnvoller, sich auf den Hochschulpakt zu konzentrieren.
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