Haushaltsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll eine verbindliche
Verwaltungsvorschrift über die Mitarbeit von
Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten
Bundesbehörden erlassen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss
am Mittwochabend einstimmig auf Antrag der Koalitionsfraktionen
CDU/CSU und SPD. Der Haushaltsausschuss forderte die
Bundesregierung weiter auf, klare Grenzen für den Einsatz
Externer zu ziehen. Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von
Interessenkonflikten sowie materielle und fachliche
Abhängigkeiten müssten ausgeschlossen sein. Die Regierung
solle vor allem eine umfassende Transparenz schaffen. Der Ausschuss
bezog sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Dieser
hatte festgestellt, dass die Zahl der externen Beschäftigten,
die in obersten Bundesbehörden tätig waren, in den Jahren
2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Beschäftigten lag. Die
häufig unentgeltliche Tätigkeit dieser externen
Beschäftigten werfe verschiedene Fragen hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Neutralität, Glaubwürdigkeit und
Transparenz des Handels der öffentlichen Verwaltung auf. Die
Ziele dieser Beschäftigten seien nicht zwangsläufig mit
dem Zielen der Behörde wirkungsgleich, heißt es in dem
Bericht. Der Sprecher der Unionsfraktion betonte, dass im
BRH-Bericht kein konkreter Verdacht auf vorsätzlichen
Missbrauch des Einsatzes externer Beschäftigter in
Bundesministerien geäußert werde oder dass ein
spürbarer Schaden für den Bund und das von ihm zu
vertretende Gemeinwohl entstanden sei. Er wies weiter darauf hin,
dass Bundestagspräsident Norbert Lammert in diesem
Zusammenhang gefordert hatte, Gesetze mit Lobbyistenbeteiligung
künftig zu kennzeichnen. Er forderte Transparenz und
Einheitlichkeit. Dem stimmte die FDP-Fraktion zu. "Wir kommen nicht
mehr ohne die Sachkenntnis von anderen Behörden und der
Wirtschaft aus", sagte ihr Sprecher. Auch die SPD betonte, dass
Spezialisten gebraucht würden. Für die Linksfraktion ist
noch nicht eindeutig geklärt, ob wirklich kein Schaden
entstanden sei. Ihre Sprecherin sah auf jeden Fall eine
Beschädigung der Rechte der Abgeordneten und betonte, dass
ihre Fraktion sich für ein verpflichtendes Lobbyregister
einsetze. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, es
dürfe keinen Interessenkonflikt geben. Es ginge um die Frage,
wem die Loyalität der Mitarbeiter gehöre. Der Vertreter
des Innenministeriums sagte, dass in seinem Haus an einer
entsprechenden Transparenzrichtlinie "seit Ende vergangenen Jahres"
gearbeitet werde. Man habe erst noch den Bericht des
Bundesrechnungshofes abwarten müssen, dessen Empfehlungen nun
eingearbeitet würden.
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