Grüne machen beim Mindestlohn Druck
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drückt beim Thema Mindestlohn aufs Tempo. Die Abgeordneten haben jetzt die beiden Referentenentwürfe des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes und zur Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes als eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Sie sollen in der kommenden Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der Entwurf zum Entsendegesetz ( 16/8758) nimmt unter anderem Regelungen für den Fall konkurrierender Tarifabschlüsse auf. Für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages sollen danach künftig auch die Bedeutung des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und der Organisationsgrad der tarifschließenden Gewerkschaft berücksichtigt werden. Ferner müsse geprüft werden, ob das fiskalische Interesse, dass in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer für ihren Lebensunterhalt ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen auskommen, eingehalten wird. "Die Ausdehnung von Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Verdrängung niedriger dotierter Tarifverträge ist verfassungsrechtlich zulässig", wird in der Begründung der Gesetzesänderung hervorgehoben.
Die geplante Änderung dehnt den Anwendungsbereich des Regelwerks nicht auf weitere Branchen aus. Dies soll Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums ohne Zustimmung des Bundesrates vorbehalten bleiben. Bislang sind folgende Branchen einbezogen: das Bauhauptgewerbe, das Abbruch- und Abwrackgewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Elektrohandwerk, das Gebäudereinigerhandwerk und die Briefdienstleistungen. Branchen mit mehr als 50 Prozent Tarifbindung konnten bis zum Stichtag 31. März einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Der Entwurf zur Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes ( 16/8757) soll den Gesetzgeber in die Lage versetzen, Mindestlöhne für solche Branchen festlegen zu können, in denen es weniger als 50 Prozent tarifgebundene Mitarbeiter gibt. Ob Mindestlöhne einzuführen oder Mindestarbeitsbedingungen zu ändern sind, soll ein Hauptausschuss entscheiden. Dieses ständige Gremium soll vom Bundesarbeitsministerium berufen werden und sich aus sechs unabhängigen Experten zusammensetzen, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und den Gewerkschaften berufen werden sollen. Nach dem Entwurf wird eine Rechtsverordnung zur Festsetzung der Mindestarbeitsbedingung künftig von der Bundesregierung erlassen.
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