Bundesrechnungshof kritisiert fehlende Transparenz bei Steuersubventionen
Berlin: (hib/MIK) Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes (BRH) reichen die Angaben im Subventionsbericht der Bundesregierung nicht aus, um Parlament und Öffentlichkeit umfassend über die Ziele, den Umfang und die Wirkungen von Steuersubventionen zu unterrichten. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/8800) über die Transparenz von Steuersubventionen hervor. Besonders erscheine die Berichterstattung zu den Steuervergünstigungen, gemessen an ihrer finanziellen Bedeutung für den Bund von jährlich rund 16 Milliarden Euro, unzureichend, so der BRH. Erfolgskontrollen würden nur bei sieben von 105 Steuervergünstigungen durchgeführt.
Weiter befürwortet der BRH laut Unterrichtung eine Fortentwicklung des Begriffs der Steuervergünstigung. Die Bundesregierung solle den Begriff möglichst weit und umfassend interpretieren und möglichst alle steuerlichen Ausnahmeregelungen, die abweichend von den grundlegenden Besteuerungsprinzipien Vergünstigungen gewähren würden, in ihrem Bericht berücksichtigen. Der BRH kritisiert zudem, dass Ziele und Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs nicht immer konkret beschrieben würden. Es würden quantitative Zielvorgaben und messbaren Kriterien, die eine hinreichende Erfolgskontrolle ermöglichen, fehlen. Eine Befristung von Steuersubventionen sei die Ausnahme; Gründe für die unbefristete Geltung einer Norm würden meistens nicht benannt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.