Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die süddeutsche Bevölkerung soll durch
den vom schweizerischen Flughafen Zürich/Kloten entstehenden
Fluglärm weiter entlastet werden. Dafür hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt und am Mittwochmorgen einstimmig die
zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung"
überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur
Kenntnis" gegeben. Der Petent kritisierte, dass die Bundesregierung
einen Beschluss des Deutschen Bundestags vom 16. Juni 2005 nicht
umsetze. Seinerzeit hatte der Bundestag einem Antrag der Fraktionen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen und
festgestellt, dass der Betrieb des Flughafens Zürich mit
seinen An- und Abflügen durch den süddeutschen Luftraum
für die Bevölkerung in der dortigen Grenzregion eine
nicht hinnehmbare Belastung bewirke. Planungen des Flughafens
zufolge würde die Belastung mit dem Ausbau des Flughafens in
den nächsten zehn bis 15 Jahren weiter stark zunehmen. Der
Bundestag forderte die Bundesregierung damals auf, alle notwendigen
Schritte zu unternehmen, eine gerechtere Verteilung der aus den An-
und Abflugverkehr zum Flughafen resultierenden Lasten zu erreichen
und zum Beispiel die bisherigen Flugbeschränkungen in der
Nacht um zwei Stunden auf die Zeit zwischen 21 bis 7 Uhr
auszuweiten. Der Petent beanstandete, dass die Regierung den
Beschluss nicht umsetze, sondern vielmehr erkläre, dass die
Aufforderung keine Bindungswirkung habe. Die Exekutive habe
umfassend die Auswirkungen abzuwägen, die sich aus der
Umsetzung einer solchen Handlungsaufforderung ergäben und
gegebenenfalls in Teilen oder auch ganz einer Umsetzung abzusehen,
so die Regierung. Der Petent konnte nicht nachvollziehen, dass der
Beschluss der Volksvertreter einfach durch einen Bundesminister
außer Kraft gesetzt werden könne. Die Mitglieder des
Petitionsausschusses unterstützten das Anliegen des Petenten.
Die Regierung habe zwar Maßnahmen eingeleitet die zu einer
erheblichen Entlastung der süddeutschen Grenzbevölkerung
geführt hätten; der Zielsetzung des Bundestagsbeschlusses
wäre damit schon weitgehend entsprochen. Eine
vollständige Umsetzung stehe allerdings noch aus.
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