Zustimmung zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes
Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes ist frei. Am Mittwochvormittag votierte der Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/8546). Sowohl die FDP-Fraktion als auch Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf. Ziel des Gesetzes ist es nach Aussage der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen zu schützen. Dazu, so erläuterte ein Vertreter vor dem Ausschuss, wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die schon gesetzlich indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Außerdem werden die im Jugendschutzgesetz vorhandenen Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen ergänzt und präzisiert, sowie die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung gesetzlich festgeschrieben.
Die Vertreterin der Unionsfraktion begrüßte die Neuregelung. Die Vorfälle in Erfurt und Emsdetten seien Anlass gewesen, den Bereich der Computerspiele aus der Gesamtevaluation des Jugendschutzes herauszunehmen und vorrangig zu behandeln. Auch das mit der Evaluation beauftragte Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg hätte die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen bestätigt. Eltern und anderen Erziehungsberechtigten würde so geholfen, "Kriterien beim Kauf von Computerspielen zu beachten". Dennoch, so die Union, sei dies nur ein "Zwischenschritt". Man warte auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation. Die SPD-Faktion betonte ebenfalls den aktuellen "Handlungsbedarf", auch wenn dies "nicht das Ende der Erkenntnisse bedeutet". Wenn Erwachsene jedoch "mit dem Wunschzettel vor dem Einkaufsregal stehen", bräuchten sie Hilfe durch die gut erkennbare Alterskennzeichnung.
Aus Sicht der FDP-Fraktion werde hingegen eine verbesserte Medienkompetenz benötigt, die in der Schule gelehrt werden müsse. Mit den vorgesehenen Maßnahmen komme man auf diesem Weg nicht weiter. Es sei ohnehin fragwürdig, ob die geplanten Einschränkungen in einem Gesetz geregelt werden müssten. "Wozu haben wir dann noch die Freiwillige Selbstkontrolle?" fragte die Vertreterin der Liberalen, die zudem kritisierte, dass der "wichtige" Bereich der Online-Spiele bisher "komplett ausgegliedert wurde". Auch die Linksfraktion verwies darauf, dass die Medienkompetenz gestärkt werden müsse. Alterskennzeichnungen hingegen seien wenig hilfreich, da indizierte Spiele vielfach "unter dem Ladentisch" gehandelt würden. Von einem "Schmallspurentwurf" sprach der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es sei bedauerlich, dass die Ergebnisse der Evaluation "nicht beachtet" worden seien, was sich darin zeige, dass man die Online-Spiele nicht erfasse. Nach Ansicht der Grünen sei eine bessere Sichtbarmachung der Altershinweise zwar "sinnvoll", doch reichten die bisherigen Regelungen zur Indizierung von Gewaltspielen aus. Der vorgelegte Entwurf enthalte in diesem Bereich viele "unbestimmte Rechtsbegriffe" und könne sich daher zu einer "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen" entwickeln.
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