Regierung: Senkung der Zustimmungsquote durch Föderalismusreform
Berlin: (hib/HAU) Die Regelungen der ersten Stufe der Föderalismusreform haben zu einer erheblichen Senkung der Zustimmungsquote bei Gesetzgebungsverfahren geführt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/8688) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6499). Der Anteil der durch den Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze habe im Zeitraum vom 1. September 2006 bis zum 31. August 2007 bei 44,2 Prozent gelegen. Nach altem Recht hätte er 59,2 Prozent betragen. Angestrebt worden sei eine Zustimmungsquote von 35 bis 40 Prozent.
Die Bundesregierung plane aufgrund der ihr nun ausschließlich obliegenden Gesetzgebungskompetenz mehrere Gesetzesinitiativen. So sei unter anderem vorgesehen, im Jahr 2008 das Gesetzgebungsverfahren für ein Bundesmeldegesetz einzuleiten. Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums solle es die Regelungen des Melderechtsrahmengesetze und der Landesmeldegesetze der Länder zusammenführen und die rechtlichen Vorrausetzungen für ein Bundesmelderegister schaffen. Außerdem sei geplant, ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu schaffen, das BKA solle hierzu mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden.
Weiter schreibt die Bundesregierung, sie teile nicht die Ansicht, dass dezentral organisierte Länderpolizeien besser und schneller die Sicherheitsaufgaben wahrnehmen könnten, als eine Polizeibehörde des Bundes. Im Falle einer länderübergreifenden Gefahr seien bei fortbestehender alleiniger Länderzuständigkeit Abstimmungsmaßnahmen zwischen den betroffenen Ländern nötig, bevor die eigentlich erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden könnten. Zeitverluste, die zu verlängerten Reaktionszeiten führten und zudem die Gefahr von Informationsverlusten mit sich brächten, seien die Folge. Dies erschwere die schnellstmögliche und erfolgreiche Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, so die Regierung.
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