hib-Meldung
132/2008
Datum: 08.05.2008
heute im Bundestag - 08.05.2008
Bundesregierung will Seelotsgesetz novellieren
16/9037), der heute in erster Lesung im
Bundestag beraten wird. In dem Entwurf werden die Anforderungen an
Bewerber für den Seelotsberuf neu gefasst und inhaltlich
ergänzt. Eingeführt werden soll ein allgemeines
Alkoholverbot für Seelotsen und die Möglichkeit zur
Erhebung eines Bußgeldes bei Verstoß gegen die
Fortbildungsverpflichtung. Der Bundesrat hat keine Einwände
gegen die Neufassung des Seelotsgesetzes. Dem Gesetzentwurf zufolge
darf "als Seelotsenanwärter nur zugelassen werden, wer
für den Beruf des Seelotsen aufgrund seiner Berufsausbildung
und Berufserfahrung befähigt sowie geistig und körperlich
geeignet ist und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt".
Konkret bedeutet das, dass Bewerber zum Zeitpunkt der Zulassung zur
Lotsenanwärterschaft eine Ausbildung zum Kapitän
abgeschlossen haben und eine Seefahrtzeit von "mindestens zwei
Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre" in "nautisch
verantwortlicher Position" nachweisen müssen. Außerdem
muss ein "Zeugnis des seeärztlichen Dienstes der
See-Berufsgenossenschaft" über die körperliche und
geistige Eignung vorgelegt werden. Die konkreten gesundheitlichen
Anforderungen sind gesondert geregelt. Eingeführt wird
außerdem ein allgemeines Alkoholverbot, da "der Berater im
Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte sein
muss", heißt es im Gesetzentwurf. Ein Verstoß soll mit
Bußgeld, Entzug der Bestallung oder sogar der
"vorläufigen Untersagung der Berufsausübung" geahndet
werden können.
Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung will das Seelotsgesetz, in
dem unter anderem die Voraussetzungen zur Ausübung des
Lotsenberufs festgeschrieben sind, novellieren. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf vorgelegt (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_132/07