Luftfahrt-Steuerabkommen mit Saudi-Arabien ratifizieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem im vergangenen November abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien ( 16/9276) vorgelegt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Einkünfte deutscher Luftfahrtunternehmen und Vergütungen des jeweiligen Flugpersonals ausschließlich in der Bundesrepublik besteuert werden. Vergütungen für maximal vier Arbeitnehmer pro Jahr, die im jeweils anderen Vertragsstaat tätig sind, sollen dort in den ersten vier Jahren von der Steuer befreit werden. Die Verhandlungen über das Abkommen haben nach Regierungsangaben schon 1979 begonnen. Es soll rückwirkend ab 1967 gelten. Allerdings wird eine rückwirkende Verschlechterung für die Steuerpflichtigen ausgeschlossen. In solchen Fälle solle eine deutsche Mehrsteuer nur festgesetzt werden, wenn ihr eine Steuerentlastung in Saudi-Arabien gegenübersteht.
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