hib-Meldung
154/2008
Datum: 29.05.2008
heute im Bundestag - 29.05.2008
Zulassung gentechnisch veränderter Organismen verbessern
16/9314) auf, sich bei Verhandlungen auf
EU-Ebene dafür einzusetzen, dass dementsprechend für in
der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen
weiterhin "Nulltoleranz" gelten soll. Zudem solle die Regierung
kurzfristig konkrete Vorschläge vorlegen, wie die Praxis des
EU-Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte
Organismen hinsichtlich einer Stärkung der demokratischen
Rechte einzelner EU-Länder verbessert werden kann, wenn diese
begründete Bedenken gegen die EU-Zulassung von gentechnisch
veränderten Organismen vorbringen. Außerdem soll die
Regierung einen Vorschlag vorlegen, wie die Defizite beim
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von gentechnisch
veränderten Pflanzen der zweiten und dritten Generation
hinsichtlich der Risikobewertung, beim Risikomanagement, beim
Monitoring sowie im EU-Zulassungsverfahren behoben werden
können. Schließlich soll die Regierung offenlegen, in
welcher Form es Verflechtungen zwischen den Experten in den
nationalen Behörden wie dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der
Agro-Gentechnik-Industrie sowie Institutionen und
Lobby-Organisationen gibt. Die Fraktion begründet ihren Antrag
damit, dass in die Natur freigesetzte Organismen nicht mehr
rückholbar sind. Gerade deshalb müsse das Prinzip
Vorsorge bei der Agro-Gentechnik konsequent verfolgt werden.
Berlin: (hib/MIK) Der Schutz von Mensch und Umwelt muss nach
Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oberstes
Ziel des europäischen Gentechnikrechts bleiben. Deshalb
fordern die Abgeordneten die Bundesregierung in einem Antrag (
Herausgeber
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_154/03