hib-Meldung
213/2008
Datum: 21.07.2008
heute im Bundestag - 21.07.2008
Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europäischen Wirtschaftsraum regeln
16/9997) vorgelegt. Bei dem Abkommen handele es
sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU, ihren
Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen als Staaten
der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), so die
Regierung. Der Vertrag habe zum Ziel, das EWR-Abkommen an die
Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien anzupassen. Damit
würden wie bisher zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten
sowie den drei EFTA-Staaten binnenmarktähnliche
Verhältnisse hergestellt. Insbesondere gälten der freie
Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und
Selbstständigen, der freie Dienstleistungsverkehr und der
freie Kapitalverkehr auch zwischen den EWR-Vertragsstaaten. Im
Unterschied zum EU-Binnenmarkt seien jedoch keine Zollunion, keine
gemeinsame Agrarpolitik und keine Harmonisierung indirekter Steuern
vorgesehen. Warenkontrollen an den Grenzen zwischen der EU und den
EFTA-Staaten würden durch das EWR-Abkommen nicht aufgehoben,
betont die Regierung.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Übereinkommen
vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung Bulgariens und
Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in
deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_213/04