Im Bundestag notiert: Befugnis zur Durchführung eines "Großen Lauschangriffs"
Berlin: (hib/HLE) In welchen Polizeigesetzen der Bundesländer die Befugnis zur Durchführung eines "Großen Lauschangriffs" enthalten sei, wenn es zum Beispiel Gefahren für den Bestand oder die Sicherheit des Staates gebe, will die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/10057) von der Bundesregierung wissen. Die Regierung soll außerdem mitteilen, ob es in Ländergesetzen die Befugnis zum Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern gibt. Auch nach dem "Spähangriff" (Bildaufzeichnungen in oder aus Wohnungen) wird gefragt.
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(ab 01.04.2008 )
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