Überprüfung der Regelsätze geplant
Berlin: (hib/CHE) Sobald die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) für 2008 vorliegen, wird die Bundesregierung eine Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze (SGB-II) und der Sozialhilfesätze (SGB-XII) vornehmen. In diesem Zusammenhang werde auch der Kindergeldregelsatz überprüft, teilte die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9999) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9880) mit.
Sie erteilte gleichzeitig Vorstellungen eine Absage, nach denen diese Regelsätze kurzfristig, je nach aktueller Preisentwicklung, angepasst werden sollten. "Kurzfristige Preisschwankungen" träfen alle Einkommensbezieher, so die Regierung. Deshalb könnten sie für Regelsatzanpassungen nicht relevant sein. Längerfristige Entwicklungen würden aber wegen der Herleitung der Regelsätze aus der EVS berücksichtigt. "Das Herausgreifen einzelner Güter als ?Preistreiber', wie zum Beispiel Nahrungsmittel, berücksichtigt auch nicht die langfristige Entwicklung", schreibt die Bundesregierung. Nahrungsmittel hätten sich über viele Jahre nur wenig oder gar nicht verteuert. Auch den Verweis auf steigende Energiekosten beim Heizen lässt die Bundesregierung nicht gelten, denn diese würden bei dem betroffenen Personenkreis "keine Rolle" spielen, da die Aufwendungen von den SGB-II und SGB-XII-Trägern übernommen würden. Da es "faktisch nicht möglich" und auch "nicht sinnvoll" sei, die Preis- und Lohnentwicklung direkt miteinander zu koppeln, könnten in einzelnen Jahren Preissteigerungen höher ausfallen als die Lohnentwicklung. Über einen begrenzten Zeitraum könnten Löhne und Gehälter - und damit auch die daran gekoppelten Renten und Mindesteinkommensleistungen - real an Wert verlieren. Bisher habe sich aber gezeigt, dass Löhne und Gehälter mittelfristig der realen Produktivitätsentwicklung folgen. Dann würden auch die Renten und Mindestsicherungsleistungen entsprechend angepasst.
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(ab 01.04.2008 )
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