Unternehmen sollen Steuererklärung ab 2011 elektronisch abgeben
Berlin: (hib/VOM) Sämtliche Steuererklärungen von Unternehmen sollen vom Veranlagungsjahr 2011 an standardmäßig elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens ( 16/10188) ab. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Damit die vollelektronische Unternehmensteuererklärung Standard werden kann, ist vorgesehen, dass auch die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 auf elektronischem Weg zum Finanzamt gelangen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen. Entfallen soll ebenfalls der bisher übliche Papier-Fragebogen für die jährlich rund 880.000 neu gegründeten Unternehmen. Wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen, sollen sie die Finanzämter über steuerrelevante Verhältnisse elektronisch informieren, so die Regierung.
Zudem soll auch die Steuererklärung von Arbeitnehmern und anderen privaten Steuerzahlern dadurch einfacher werden, dass Nachweise und Unterlagen dem Finanzamt künftig ohne zusätzlichen Aufwand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren, das sich an der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ElsterLohn I orientiert, soll zunächst für Spendenquittungen, für die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) und für Bescheinigungen für so genannte Riester-Verträge gelten, mittelfristig aber ausgebaut werden. Aus Sicht der Regierung werden dadurch wesentliche Hindernisse beseitigt, die einer elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen noch entgegenstehen. Zugleich erhielten die Finanzämter die erforderlichen Informationen, um den Steuerzahlern eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung mit "attraktivem Datenumfang" anbieten zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, Steuererklärungen und Unterlagen in Papierform vorzulegen, werde erst dann hinfällig, wenn die Finanzämter die elektronischen Voraussetzungen geschaffen haben, also etwa elektronische Datensätze zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen.
Darüber hinaus soll künftig die Steuer vorläufig festgesetzt werden können, wenn ein Verfahren wegen einer "einfachgesetzlichen" Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Aus Sicht der Regierung werden damit massenhaft eingelegte Einsprüche, etwa um Haftungsrisiken zu vermeiden, überflüssig. Ebenso ist geplant, dass die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren. Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6.136 Euro auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden. Reduzieren will die Regierung schließlich umsatzsteuerliche Informationspflichten der Unternehmer. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen. Überdies soll künftig auf das Erfordernis verzichtet werden, bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen eine Sammelrechnung mitzuschicken.
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