Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland soll aktualisiert werden
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland aus dem Jahre 1996 aktualisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zum Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens ( 16/10295) vorgelegt. Verbessert werden soll unter anderem die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen. Darüber hinaus sollen russische und deutsche Investmentfonds künftig steuerlich gleichbehandelt werden. Im Gegensatz zum bisherigen Abkommen soll Russland nun auch berechtigt werden, Ausschüttungen von Investmentfonds an der Quelle zu besteuern. Damit werde das russische Besteuerungsrecht auf Ausschüttungen russischer Investmentfonds mit dem deutschen Besteuerungsrecht auf Ausschüttungen deutscher Investmentfonds gleichgestellt, so die Regierung.
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