Rechtliche Zulässigkeit von Hilfen für deutsche Banken unter der Lupe
Berlin: (hib/VOM) Nach der Prüfung staatlicher Hilfen für deutsche Kreditinstitute unter dem Gesichtspunkt des Beihilferechts erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/9840). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Eigentümer der Westdeutschen Landesbank einen "Risikoschirm" in Höhe von 5 Milliarden Euro bei der EU-Kommission angemeldet hätten, der als "Rettungsbeihilfe" genehmigt worden sei. Der Bank sei eine Frist bis zum 8. August 2008 gesetzt worden, um einen Umstrukturierungsplan vorzulegen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes habe den Sanierungsplan zurückgewiesen und einen neuen Plan bis zum 8. Oktober dieses Jahres gefordert.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, über die beihilferechtliche Prüfung der Hilfen für die WestLB, die Sachsen Bank und die BayernLB zu berichten und zu sagen, welche Auswirkungen eine negative Entscheidung der EU-Kommission in diesen drei beihilferechtlichen Verfahren hätte. Auch zur Forderung, die WestLB solle einen Zugang zum Privatkundengeschäft bekommen, soll die Regierung Stellung beziehen. Zudem wollen die Abgeordneten erfahren, was die Bundesregierung wann bei der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung angemeldet hat, um die Solvenz der angeschlagenen IKB Deutsche Industriebank AG zu sichern.
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